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Die Gründung des "Neuen Fehns"

Die einzig vorhandene und fast nirgendwo mehr aufzufindende Schrift über die Entstehung des Fehns ist :

" DAS RHAUDERFEHN, 1765 bis 1957 ",  Ausschnitte aus seiner Geschichte 

Gesammelt von K U N O  V O N  G L A N, Amtsgerichtsrat i. R. 

Im Selbstverlag des Verfassers, Bad Oeynhausen 1958

Dieses Buch ist für jeden Heimat- und Familienforscher ein sehr wichtiges Werk. Da es kaum noch zu finden ist, wir aber nicht das ganze Buch an dieser Stelle veröffentlichen können,  haben wir das Buch in voller Länge als Download anzubieten.

  1. Die Gründung des Fehns

  2. Das Urbarmachungsedikt

  3. Das Rhauderfehn

  4. Die endgültige Konzession

  5. Die Gemeinde Holte und die Fehnkompanie

  6. Die Gemeinde Rhaude und die Fehnkompanie

  7. Holterfehn

  8. Das Kolonat Ostrhauderfehn, Untenende Nr.6

  9. Zur Klärung der Maße und Gewichte, wie sie um 1800 gültig waren

  10. Karte: Gewässergebiete Ostfrieslands

 

Die Gründung des Fehns

   Bis zum Dreißigjährigen Kriege war das gewaltige Hochmoorgebiet unwegsam und fast menschenleer. Nur an der Saater-Ems hatten sich Friesen angesiedelt und die Dorfgemeinden Scharrel, Ramsloh und Strücklingen gebildet. Die Dorfgemeinden führten ein Eigenleben für sich. Sie verwalteten sich selbst.  Sie hatten ihre eigene Gerichtsbarkeit. In diesen Gemeinden hat sich auch die friesische Sprache am längsten erhalten, während in dem eigentlichen Ostfriesland das niedersächsische Platt die friesische Sprache schon vor Jahrhunderten verdrängt hatte.

    Die Kultivierung der Hochmoorwüste ist von Papenburg aus in Angriff genommen. Aus aller Herren Länder strömten Siedlungsfreudige herbei, denen nach einem festen Plan Hochmoorstücke zum Torfgraben und zur Kultivierung des Untergrundes zugewiesen wurden. Der Brenntorf wurde auf der Ems verschifft und in Ostfriesland abgesetzt. Als Rückfracht wurden Dünger und Schlick mitgebracht, um mit diesen Stoffen den Untergrund kulturfähig zu machen. Die Fehnkolonie Papenburg hat sich im Laufe von dreihundert Jahren zur größten Fehnkolonie von Deutschland entwickelt. 

   In Ostfriesland ist die Fehnkultur verhältnismäßig spät zur Anwendung gekommen Moorland war genug vorhanden. Außer dem Teil des Moores, welcher auf der Abdachung des Diluvialsandes des Geestrückens Hümmling-Cloppenburg liegt, befindet sich auch nördlich davon in den Kreisen Norden, Aurich und Leer ein großes Moor. Insgesamt entfallen in Ostfriesland auf das Moor 764 qkm, auf die Marsch 1137 qkm und auf den Geestboden 1091 qkm, also fast ein Viertel ist Hochmoor.

   Eine zentrale Staatsgewalt hat sich in Ostfriesland erst allmählich entwickelt, indem unter den rivalisierenden Häuptlingsgeschlechtern ein Häuptling die führende Zentralstellung errang, den der Kaiser zunächst als Graf und später als Fürst von Ostfriesland anerkannte. Die Staatsgewalt der Grafen bzw. der Fürsten von Ostfriesland wurde aber durch die ostfriesische Ständeverwaltung beschränkt. Zur Ständevertretung gehörten die Städte, die Rittergüter und die Bauern. Das Steuerbewilligungsrecht lag in den Händen der Stände. Ostfriesland besaß keine große Finanzkraft wie das benachbarte Holland, dem aus seinem Kolonialbesitz reichliche Geldmittel zuflossen, die im Inland Anlage suchten. Außerdem wurde die Finanzkraft des kleinen Landes dadurch beeinträchtigt, daß ständig der Kampf mit der See geführt werden mußte. Von Zeit zu Zeit gab es Sturmfluten, die große Schäden an den etwa 400 km langen Deichen und den dahinter liegenden Ländereien anrichteten. Die Beseitigung dieser Schäden war vordringlich und nahm die Finanzkraft der an der See und an den Flüssen anliegenden Grundbesitzer und des Landes stark in Anspruch. So kam es, daß die fürstliche Verwaltung sich um die Entwicklung der im Lande liegenden Hochmoorflächen wenig kümmern konnte. Sie mußte die Entwicklung auf den Hochmooren der Initiative von Privatleuten überlassen, die dabei in erster Linie ihren Vorteil suchten. So kann es nicht Wunder nehmen, wenn bis zum Jahre 1744, als das Fürstenhaus ausstarb und Ostfriesland an Preußen fiel, nur verhältnismäßig wenige und kleine Fehnkolonien in Ostfriesland entstanden sind. 

   Es wurden gegründet:

 

 1. 1633  das Großefehn,       4. 1660  das Neuefehn,

 2. 1637  das Lübbertsfehn,    5. 1660  das Stickelkamperfehn,

 3. 1639  das Hüllenerfehn,    6. 1736  das Warsingsfehn.

      Als Ostfriesland 1744 an Preußen fiel, war Friedrich der Große weitsichtig genug, um die große Bedeutung der in Ostfriesland vorhandenen Hochmoorflächen zu erkennen: 

1. für die Gewinnung von Brenntorf,

 2. für die Ansiedlung von Menschen in diesen leeren Räumen.

   Als der Siebenjährige Krieg zu Ende gegangen war, widmete er seine ganze Tatkraft der Beseitigung der Schäden, die durch die Kriege entstanden waren, der Hebung von Handel und Wandel und der Ansiedlung von Menschen in den leeren Räumen seines Landes. 

   Am 22. Juli 1765 erließ er für Ostfriesland das Urbarmachungsedikt  Durch dieses Edikt beseitigte er das Aufstreckungsrecht, das die Geestrandbauern an den ostfriesischen Mooren in Anspruch nahmen. Das Hochmoor erklärte er zum Staatseigentum. Den Geestrandbauern sollten für ihre Wirtschaften ausreichende Hochmoorstücke, angrenzend an ihr Land, belassen werden.

   Zur Ergänzung des Urbarmachungsedikts setzte im Jahre 1770 der König die immediale Urbarmachungskommission ein. Diese sollte die Streitigkeiten an Ort und Stelle untersuchen und ausgleichen. In den folgenden 60 Jahren kam es in Ostfriesland zur Gründung von etwa 83 Moorkolonien. Den neuen Moorsiedlern wurden 6 Freijahre gewährt, außerdem erhielten sie Hilfsgelder zum Bau ihrer Häuser. In erster Linie sollten die Kolonisten auf den zugewiesenen Hochmoorstücken Buchweizen in Brandkultur anbauen. Die Entwicklung dieser Moorkolonien ist nicht glücklich verlaufen. Da keine Kanäle vorgesehen waren, und da keine festen Straßen angelegt wurden, konnten die Kolonisten keinen Brenntorf gewinnen und nutzbringend verkaufen. Durch die Moorbrandkultur wurde Raubbau im Hochmoor betrieben. Die Erträge aus dem Buchweizenanbau sanken bald so erheblich ab, daß die Moorkolonisten in bittere Not gerieten und versuchen mußten, durch Besenbinden (aus Heidekraut oder Bentgras) und Verkauf der Besen und durch Betteln sich am Leben zu erhalten.

Das Rhauderfehn

 

   Nur eine einzige Fehnanlage wurde gegründet. Es handelte sich um das Rhauderfehn im Oberledingerland. Die Gründer waren:

    1. der Kaufmann Heinrich Thomas Stuart aus Leer,

   2. der Kaufmann Johann Friedrich Heydecke aus Leer,

   3. der Rezeptor Alrich Weyhers Ibeling aus Breinermoor,

   4. der erbgesessene Hausmann Wille Janssen aus Holte,

   5. der Amtmann Rudolph Heinrich Carl von Glan aus Stickhausen.

 

   Am 14. Juni 1765 - also etwa fünf Wochen vor dem Erlaß des Urbarmachungsediktes - richteten die Kaufleute Heydecke, Stuart und Genossen ein Immediatgesuch an den König in Berlin, ihnen das ganze im Oberledingerland gelegene Hochmoor - also nicht allein das im Amt Stichhausen, sondern auch das im Amt Leer gelegene - zur Anlegung von Fehnkolonien zu überlassen. Es handelt sich also um den ganzen 0 s t f r i e s i s c h e n Anteil an dem Hochmoor, welches auf der Abdachung der Cloppenburger-Geestplatte und des Hümmlings zum nördlichen Urstromtal Hunte-Leda liegt. Die Fehnkolonien sollten nach holländischem Muster angelegt werden. Als Muster werden die Kolonien in Pekela und Wilderfang in der holländischen Provinz Groningen angeführt. Von der Ems bei Völlen und von der Leda bei Rhaude sollten Stichkanäle von der Ems und von der Leda durch die Niederungsgebiete bis in das Hochmoor hineingeführt werden, die durch einen Kanal im Hochmoor selbst miteinander verbunden werden sollten. Die Gesuchsteller weisen darauf hin, daß die Stichkanäle von der größten Bedeutung für die von ihnen durchschnittenen Niederungsgebiete an der Ems und an der Leda deshalb sein würden, weil die Entwässerung des großen Hochmoores nur so ohne jeden Schaden für die an den Vorflutern liegenden Niederungsgebiete erfolgen könne, während jetzt das abfließende Wasser jährliche Überschwemmungen anrichte und in den Niederungen erhebliche Schäden verursache. Die Gründer hatten bereits Fühlung aufgenommen mit den in Frage kommenden Deichachten und Sielachten, die sämtlich dem Projekt günstig gestimmt waren.

 

   Die Unternehmer versprachen, die neuen Siele, die an den Einmündungen der Stichkanäle in die Ems und in die Leda erforderlich wurden, auf ihre Kosten bauen zu wollen. Die Stichkanäle sollten die in Frage kommenden Deichachten und Sielachten auf ihre Kosten bauen mit einem angemessenen Zuschuß seitens der Fehnunternehmer oder umgekehrt. Die Unterhaltung der Stichkanäle und der neuen Siele würden die Fehnunternehmer übernehmen. Der Grund und Boden, der zur Anlage der Kanäle und Siele gebraucht werde, sollte gegen eine Taxe von den Unternehmern erworben werden.

    Soweit der Fiskus jetzt durch Verpachtung von Hochmoor zum Buchweizenanbau Einnahmen aus dem Moor erziele, verpflichteten sich die Unternehmer, jährlich denselben Betrag an den Fiskus zu zahlen.

    Im ganzen gesehen versprechen sich die Unternehmer folgende Landesvorteile:

    1. Das Geld, welches jetzt zum Ankauf von Brenntorf an Ausländer gezahlt wird, bleibt nach Anlegung des Fehns im Lande selbst, weil sie glauben, genügend Brenntorf für den Bedarf von Ostfriesland auf dem geplanten Fehn graben zu können,

    2. mit der Zeit werden auf dem Fehn nicht nur eine Reihe von Dörfern, sondern auch Flecken entstehen,

    3. die Bevölkerung von Ostfriesland wird zunehmen, da auch auswärtige Siedler in das Land kommen werden.

Der von den Unternehmern dem König vorgelegte Plan des Fehnunternehmens zeigt Großzügigkeit und Weitsichtigkeit und ist in keinem Punkte verstiegen und utopistisch. Es ist im Gegenteil sehr bedauerlich, daß der Plan nicht in allen Punkten zur Ausführung gekommen ist. Wäre der Plan so, wie die Unternehmer vorgeschlagen hatten, zur Ausführung gekommen, dann hätte die Rhauderfehnkolonie etwa dieselbe Entwicklung genommen wie die benachbarte Fehnkolonie Papenburg.

Wäre auch der Stichkanal vom Domanialmoor bis zur Ems nach Völlen gegraben worden, dann wäre der Schaden, den das Oberwasser in dem Niederungsgebiet alljährlich verursacht, vermieden worden.

Die Fehnkompanie beginnt 1767 Verhandlungen mit der Rhauder- und der Holter-Sielacht. Sie will auf ihre Kosten östlich vom Rhauder Siel ein neues Siel bauen und dann das Rhauder Tief, in welches das Langholter Tief seinen Abfluß hat, so ausbauen, daß es für die Torfschiffahrt brauchbar wird. Die Einigung macht keine großen Schwierigkeiten. Die Fehnkompanie kauft da, wo ihr Siel und das Sielwärterhaus gebaut werden sollen, ½ Diemat Land an. Ferner erwirbt sie drei Deichpfänder von Oltmann Janssen.

    Ende des Jahres 1767 wird die Sielstelle festgelegt. Wann der Sielbau ausgeführt worden ist, geht nicht aus den Akten hervor. Das Siel wird als offenes Siel gebaut und liegt tiefer als der Schlagbalken des Siels der Sielacht. Dadurch wurde erreicht, daß die Wasserverhältnisse für die Schiffahrt günstiger wurden.

    Im Jahre 1768 wurden die ersten Erbpachtverträge seitens der Fehnkompanie mit den Untererbpächtern geschlossen.

    Zu den ersten Kolonisten gehören folgende Personen:

  1. Jan Jacobs Otto, Erbpachtbrief vom 15. August 1768, 

  2. Jan Otto Janssen, Erbpachtbrief vom 15. August 1768,

  3. Gerd Kriens Rohgemme, <= Roggemann! - Tippfehler!>

  4. Oltmann Gerdes,

  5. Meene Kriens,

  6. Borchert Hinrichs,

  7. Jan Dirks Ihlen aus Hüllnerfehn, Kaufpreis 230 rth. (jetzt Normann, Ostrhauderfehn Nr. 6),

  8. der Amtmann Rudolph Heinrich von Glan aus Stickhausen, Kaufpreis 250 rth. Dieses 8. Kolonat hatte eine Breite von 100 Schritt und eine Tiefe von 700 Schritt (rd. 7 ha). Es lag auf dem Ostfehn (jetzt Normann, Untenende Nr. 6).

   Am 19. April 1769 vollzieht der König Friedrich der Große die endgültige Konzession.

 

Die Gemeinde Holte und die Fehnkompanie

    1769 verhandelte die Fehnkompanie mit der Gemeinde Holte wegen des Ausbaus des Tiefes. Der Domänenrat Kirsten vermittelte den Abschluß des Vertrages. Das Tief durchschneidet die Feldmark der Gemeinde von etwa 5 km, von der Leda an bis zur Grenze der Feldmark Rhaude. Der größte Teil des Kanals liegt also in der Feldmark Holte und ein kleinere in der Feldmark Rhaude. Beim Beginn der Feldmark Rhaude teilt sich der Kanal. Der östliche Teil geht zum Ostfehn und der westliche Teil zum Westfehn. Wegen des westlichen Teiles wurden Verhandlungen mit der Gemeinde Rhaude erforderlich, da die Gemeindeweiden von Rhaude durchschnitten wurden.

 Der erste Erbpächter auf dem Holtermoor wurde 1765 angesetzt. Er hieß Lübbe Lübken. Die nächsten Erbpächter hießen: 

  1. Hemme Focken,

  2. Johann Hinrichs jun.,

  3. Wessel Hinrichs,

  4. Berend Janssen Lenger.

     1785 gab es 12 Kolonate auf dem Holtermoor.

    Diese Holtermoor-Kolonisten wußten überhaupt jeden Vorteil, den der Kanal, der an ihren Häusern vorbeiführte, bot, für sich auszunutzen. So brachten sie den Sand, der aus dem Kanalbett ausgegraben wurde, alsbald auf ihre Moorstücke. Dadurch wurde das Moor fester und wärmer und zur Kultur geeigneter. Sie entwässerten ihre Moorstücke in den Fehnkanal. Sie benutzten den Kanal auch zur Anfuhr von Dünger, Schlickerde und Heu.

 Die Gemeinde Rhaude und die Fehnkompanie

 

   Die Verhandlungen zwischen der Fehnkompanie und der Gemeinde Rhaude waren schwieriger. Am 13. September 1770 kommt es zu einer Einigung. Sie geht dahin:

    1. Die Rhauder Gemeinde gestattet der Fehnkompanie, durch die Rhauder Gemeindeweiden einen neuen Kanal in der Breite von 24 Fuss zu bauen,

    2. An der Ostseite des Kanals hat die Fehnkompanie einen guten Weg anzulegen, dessen künftige Unterhaltung die Gemeinde Rhaude übernimmt. Die Fehnkompanie hat eine Brücke über den Kanal zu bauen und zu unterhalten.

    3. Die Dämme des Kanals sind von der Fehnkompanie so zu bauen, daß die Rhauder Gemeindeweide vor Uberschwemmungen gesichert ist.

    4. Die Fehnkompanie erwirbt das Recht, auf der Gemeindeweide ein Verlaat und daneben ein Haus zu bauen. Die Fehnkompanie erwirbt das Eigentum an dem Grundstück, das sie für ihre Bauten braucht.

    5. Die Fehnkompanie räumt den Gemeindemitgliedern das Recht ein, den neuen Kanal zu benutzen gegen Entrichtung der Schleusen- und Brückengelder, die die Untererbpächter der Fehnkompanie zu zahlen haben.

     Dem Rhauder Heye Fokken wird das Recht eingeräumt, auf seinem Lande eine Inwiecke in den Kanal zu führen. Diese Inwiecke können auch die übrigen Rhauder Moorbesitzer benutzen.

    Die Rhauder Moorbesitzer dürfen aber nur je 2 Tagewerk Torf graben, wollen sie mehr graben, dann müssen die Betreffenden die Erlaubnis der Fehnkompanie einholen. Falls ein Interessent selbst kein Moor besitzt, darf er auf dem Lande eines anderen Interessenten 2 Tagewerk Torf graben.

    Den Rhauder Moorbesitzern ist verboten, eine gewerbsmäßige Torfgräberei oder Fehnkultivierung zu beginnen.

    

   Es zeigte sich, daß die holländischen Schiffe fast dreimal soviel Torf laden konnten als die ostfriesischen Torfschiffe. Diese größere Ladung setzte eine entsprechende Größe der Kanäle und der Schleusen und Brücken voraus. Die Holländer hatten also überall größer geplant als die Ostfriesen. Damit hatten sich die Holländer den Vorrang in der Verschiffung des Brenntorfs gesichert und waren von den Ostfriesen niemals zu schlagen, wenn die Ostfriesen auch eine kürzere Anfahrtstrecke für sich hatten.

    An der Verschiffung des Torfs vom Rhauderfehn nach Norden waren 1784 beteiligt:

  1.  Roelf Laurens,

  2.  Gerd Oltmanns,

  3.  Kryne Gerdes, <=Roggemann!>

  4.  Friedrich Hein,

  5.  Heie Hinrichs Oltmanns; sämtlich von Rhauderfehn.

Das Holterfehn

    Die Anlage des Holterfehns, die 1820 begann, hätte nicht erfolgen können, wenn der Fehnkanal von der Fehnkompanie nicht vorher geschaffen worden wäre. 

Das Amt in Stickhausen hat diese Verhandlungen geleitet. Es berichtet am 18. August 1829 über das erzielte Ergebnis. Danach hat die Fehnkompanie verlangt:

    a) für jede Inwieke, die die Holtermoor-Kolonisten in den Fehnkanal einleiten, 1 rth. jährlich.

    b) falls keine Inwieken gebaut werden, aber Torf von den Kolonisten gegraben wird, hat der betreffende Kolonist jährlich um Martini 12 gute Groschen zu zahlen;

    c) die übrigen Kolonisten, die kein Haus und kein Land im Moor haben, aber gleichwohl den Hauptkanal benutzen, sollen bezahlen:

    1. für jedes Schiff, das den Hauptkanal benutzt, jährlich 1 rth.,

   2. für eine ganze Torfmutte jährlich 16 gute Groschen,

   3. für eine halbe Mutte jährlich 12 gute Groschen.

    Das Amt hält diese Forderung der Fehnkompanie mit Rücksicht auf die großen Unkosten, die der Fehnkompanie die Anlage und Unterhaltung des Fehnkanals verursacht, für billig und gerecht. Auf dieser Basis wird die Einigung zustandegekommen sein, denn am 5. Januar 1831 ist der von der hannoverschen Regierung bewilligte Zuschuß in Höhe von 800 rth. auf dem Amt in Stickhausen der Fehnkompanie ausgezahlt worden. Die Fehnkompanie war vertreten durch den Generalmandator Auktionator von der Heide aus Potshausen und durch zwei Enkel des verstorbenen Qberamtmanns Rudolph von Glan, nämlich:

    1. Edzard, Siebens, Carl von Glan aus Weenermoor,

    2. Enno, Johann, Heinrich Tjaden aus Rhauderfehn.

    E. S. C. von Glan und E. J. H. Tjaden legten Sondervollmachten vor seitens:

    a) des landschaftlichen Administrators Anton G. von Glan in Norden,

    b) der Witwe des Gottlieb von Glan, Eke von Glan geb. Haykes in Weenermoor,

    c) der Ehefrau des Landwirts Buhne, geb. von Glan, in Mitling.

   Die Holterfehn-Kolonie hat sich rasch und gut entwickelt. Sie hatte im Jahre 1955   1175 Einwohner.

        

Das Kolonat Ostrhauderfehn, Untenende Nr.6

    Es ist von allgemeinem Interesse, das Schicksal eines Fehnplatzes von dem Beginn der Siedelung bis heute zu verfolgen. Hier handelt es sich um den Erbhof des Bauern Johann W. Noormann in Ostrhauderfehn, Unterende Nr. 6.

    Der Erbhof setzt sich aus zwei nebeneinanderliegenden Siedlerstellen zusammen, die zusammengelegt sind, und zu denen im Laufe der Jahre noch andere Stücke, zum Teil gelegen in der Gemarkung Holtermoor, von den Besitzern hinzugekauft sind. Der Einheitswert dieses Erbhofes ist 1935 auf 8350 RM von dem Finanzamt festgelegt. 

   Ursprünglich, und zwar im Jahre 1768, waren die Siedlerstellen von der Fehnkompanie in Erbpacht ausgegeben worden:

    1. an den Amtmann Rudolph von Glan in Stickhausen, der selbst zu den Gründern gehörte, in Größe von 700 Schritt Länge und 100 Schritt Breite. Der Kaufpreis betrug 250 rth. Rechnet man den Schritt gleich einem Meter, dann hatte die Siedlerstelle eine Größe von etwa 7 ha. 

   2. die andere Siedlerstelle an Jan Dirks Ihler aus Hüllenerfehn - Kaufpreis 230 rth. -. Diese Siedlerstelle verkaufte Jan Dirks Ihler an Dirk Harms de Freese. Kaufpreis und Jahr sind nicht festzustellen.

Dirk Harms de Freese verkaufte laut Kontrakt vom 5. März 1800 die Stelle, die damals etwa 8 ha groß war, an Christian, Gustav, Carl von Glan, einen Sohn des Amtmanns, der Offizier hatte werden wollen, wegen Kränklichkeit aber als Fähnrich den Dienst hatte quittieren müssen. Christian von Glan zahlte als Kaufpreis an de Freese 5500 Gulden in Gold. Christian hat die Stelle selbst bewirtschaftet. Der Oberamtmann Rudolph von Glan verstarb am 29. Juni 1807. In seinem am 16. Mai 1805 errichteten und am 26. Mai 1808 eröffneten Testament hatte er sein Kolonat seinem Sohn Christian als Vermächtnis zugewandt gegen den Einwurf von 800 rth. in die Teilungsmasse. So vereinigte Christian von Glan beide Kolonate in seiner Hand.

    Christian von Glan verkaufte später beide Kolonate an den Kaufmann G. Nellner und Mütz Sohn. Nellner und Mütz Sohn verkauften weiter an Wytze Janssen und Mütz Sohn. Mütz Sohn erwarb später den Anteil des Wytze Janssen.

    Mütz Sohn verkaufte später beide Kolonate an den Prediger Janssen aus Leer. Der Prediger Janssen verkaufte weiter an Arend Reents. Von Arend Reentz erwarb die Kolonate Peter Noormann. In der Familie Noormann befindet sich die Stelle bereits in der dritten Generation. Es hat also ein sehr lebhafter Besitzwechsel stattgefunden.

 

Zur Klärung der Maße und Gewichte, wie sie um 1800 gültig waren, wird bemerkt:

 

1.   1 Moordiemat à 450 Quadratruthen à 15 rheinische Quadratfuß  = 0,9972 ha,

 2.  1 Moordiemat à 400 Quadratruthen à 12 Fuß = 0,5674 ha,

 3.  1 Jück (ein oldenburgisches Landmaß) = ca. 0,5 ha,

 4.  1 preußischer Thaler curant  = 54 Stüber zu je 10 Witt,

 5.  1 Gulden ostfriesisch = 20 Stüber,

 6. 1 Pütt Torf, ein Flächenmaß, Breite je 10 Fuß, Länge verschieden,

 7. 1 Last Torf = 2000 kg (Schiffsfrachtgewicht),

   1 Last (altes deutsches Getreidemaß) = etwa 30 hl;

 8. Preise um 1795:

 a) 1 Last Weizen      810 Gulden ostfriesisch

b) 1 Last Roggen      540 Gulden ostfriesisch

c) 1 Last Gerste      285 Gulden ostfriesisch

d) 1 Last Hafer       225 Gulden ostfriesisch

e) 1 Last Buchweizen  150 Gulden ostfriesisch

f) 1 Last Erbsen      780 Gulden ostfriesisch

g) 1 Last Bohnen      400 Gulden ostfriesisch

 

Zu diesem Thema schrieb mein Sohn Ubbe seine Examensarbeit.  Inhaltsangabe hier.

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