Die Friedhöfe Ostrhauderfehn
und Westrhauderfehn
Friedhof Ostrhauderfehn
Bekanntlich hat Ostrhauderfehn erst 1890 einen Pastor und wenig später eine
Kirche bekommen (siehe Chonik). - Trotzdem haben die Ostrhauderfehntjer ihre
Toten nicht länger in Rhaude beerdigt, als 1829 die Westrhauderfehner
Kirchengemeinde gegründet wurde (und der Friedhof bereits wesentlich früher:
Der Friedhof auf dem Wester-Fehn wurde bereits vor 1794 eingerichtet:
Casper Caspers, "Im August <1794> ward ein ertrunkener Schifsknecht
vom Boekzeteler Fehn mit Nahmen Casper Caspers hierher gebracht und den
20.<8.1794> auf dem Fehn <!!!> beerdigt.
Was das Osterfehn betrifft, so hatte Hinni Reents, dessen Vater Kirchenvorsteher
war, zwei Akten in seinen Unterlagen:
a)
V o t a vom Kirchhoff zu Ost.Rhauderfehn [von 1833! s.u.]
[Abschrift von 1878 - Abschreibefehler möglich!!!]
Nachdem vom Königlichen Hochwürdigsten Kostistorium zu Aurich den Einwohnern
zu Rhauderosterfehn erlaubt worden ist, dass sie in ihrer Kommune einen
besonderen Kirchhoff anlegen können, so haben in einer stattgehabten
Versammlung die Anwesenden Kommune Glieder als zweckmäßig angesehen, dass
solcher bei der Schule angelegt würde und haben in Folge dessen den Platz
besitzen? auf welchem die Schule steht.
Wille Jansen Garrels hieselbst ersucht, dass derselbe ihrer den nöthigen Grund
gegen angemessene Vergütung überlassen wolle von seinem Platze ¬ Diemat oder
einen Flächenraum von 100 Schritt der Länge und 25 Schritt Breite, gleich an
der Schule belegen, der Kommune abträten für die Summe von zweihundert Gulden
Gold und wolle das Grünland keine 100 Schritt Länge hält, so viel in der
Breite mehr zu stehen, dass der volle Flächenraum zu einem Diemat herauskomme,
auch wolle er an der Inwieke einen Weg halten, und am Hauptkanal solle einen Weg
von 24 Fuß Breite bleiben, dadurch soll indeß von der Größe des zu
verkaufenden Diemat nichts abgehen. Auch wolle der Wille Jansen Garrels alle
Lasten, Abgebane und Prästationen von diesem Diemat sowol jetzt als auch künftig
tragen so dass die Kommune mit keinen Lasten cc welche Namen sie auch haben
etwas zuthun hat. Der Wille Jansen Garrels so wohl als Kommune Glieder sind mit
obigen Bestimmten zufrieden und haben diese Handlung eigenhändig
unterschrieben.
Rhauder<ost?>fehn, den 1 Sept. 1833
M.U.Bunger J.J.Witibe G.J.Buhr
A.L.Pooker C.Cobs
W.J.Garrels D.C.Bus Feltrupmasse
G.H.Bäcker J.H.Mensen Compagni
J.H.Bäcker E.Weers J. van der Heide
L.A.Pooker H.J.Klaver dito
M.A.Kretzmer L. Evers dito
G.W.Linse L. Heyenga dito
W.Denekas B.H.Beermann Tjaden
J.L.Bruns B. Beekiens dito
R. Heyenga A.C.Kretzmer J. Weers
A.Rents H. Fokken A. O. Giesper
A.Kretzmer K.J.Gangler G.H.Lüker
G.P.de Frese J.J.Klaver J.Efers Jr.
H.J.Pram M.R.Mammen
H.Mller H.A. Poker
J.Speer O.R.Wulf
J.C.Sinning
<meines Erachtens sind hier etliche Lesefehler enthalten, aber ich weiß
nicht, wo das Original ist!>
b)
Vollmacht
Wir unterschriebenen Einwohner der Kommune Ost-Rhauderfehn haben behifs Anlegung
eines besonderen Kirchhofes in dieser Kommune ein Viertel Diemat Land lt.
Privat-Vertrag vom 1. September v. J. von dem Fehnplatz des Wille Janssen
Garrels gekauft.
Damit nun über diesem Grunde ein förmlicher Kontrakt aufgenommen werden könne,
ertheilen wir dem Ortsvorsteher Menne U. Bunger hiermit Vollmacht, so daß
derselbe für uns diesen Kontrakt aufnehmen lassen, denselben abschließen,
genehmigen und unterschreiben kann. Wir genehmigen daher Alles, was der genannte
Ortsvorsteher bei dieser Handlung verrichtet, verrichten muß oder was wir dabei
zu thun verbunden waren und ermächtigen ihn, die dazu nöthigen Vorschüsse zu
zahlen, und sie sodann wieder von uns zurück zu fordern.
Zu unserer Sicherheit haben wir daher diese ausgestellte Vollmacht eigenhändig
unterschrieben.
Ost-Rhauderfehn, den 10 Januar 1834
gez. Lammert A. Pooker
Joh. L. Bruns
Rolf Heyenga
Laur. J. Heyenga
Der
Friedhof Westrhauderfehn
Der Untenender Friedhof in W.fehn wurde bereits vor 1794 eingerichtet!!!!
Zitat:
Casper Caspers, "Im August <1794> ward ein ertrunkener Schifsknecht
vom Boekzeteler Fehn mit Nahmen Casper Caspers hieher gebracht und den
20.<8.1794> auf dem Fehn <!!!> beerdigt."
Im „ltest vorhandenen Lagerbuch hat Lehrer Jhmels die Einleitung aus dem
vorherigen, von Lehrer Sundermann 1855 geführten, Lagerbuch abgeschrieben:
Über die Anlage des Kirchhofes zu Westrhauderfehn findet
sich im alten Lagerbuche [nicht erhalten geblieben] folgende Notiz, welche
hiermit buchstäblich übertragen wird:
"Im Jahre 1794, den 19. Februar, haben die Jnteressenten des
Rhauderfehns mit Aufführung des Kirchhofes angefangen, und also angeleget,
daß 10 Fuß von der Schulmauer die Gräber angingen. Und jeder Jnteressent,
der als Einwohner und Eigener auf dem Fehn Gerechtigkeit hatte, konnte zu
einem Haus, es mochte auf ein ganzer oder halber Platz, oder auf geringer
Theil eines Platzes stehen, fünfzehn Fuß, oder 5 Gräber zu 3 Fuß Breite,
und 7 Fuß in die Länge haltend, machen; weil es so vorhin bei versammelter
Gemeinde war beschlossen und festgesetzt worden.
Verschiedene Jnteressenten schmissen sich 5, 6 bis 8 Mann zusammen und
machten ihre Anzahl Gräber fertig und theilten sie dann durchs Loos. Ein
Numero bestimmt also 5 Gräber. Da denn nun 9 Reihen Gräber gemacht worden,
welche nachs Norden hingehen, so hat in der Reihe an der Ostseite, oder:
I. In der ersten Reihe:
No. 1 u. 2 die Fehn-Compagnie etc pp."
Hier folgen die 9 Reihen mit ihren Nrn. und deren Eigenthümern, wie sie hier
in diesem Buche weiter auseinander gestellt sind. Es ist nämlich
vorliegendes neue Lagerbuch im Jahre 1855 von mir angelegt, und habe ich aus
dem alten Protokolle Alles buchstäblich bisher übertragen, die aus den
alten Protokollen übertragenenen Werte sind überall mit Anführungszeichen
("") versehen.
Die Einrichtung dieses neuen Lagerbuches ist übrigens so gemacht, daß überall
die Grabstellen und deren Eigenthümer auf zwei Blattseiten einander gegenüber
gestellt sind. Jede zu einer No. gehörenden 5 Gräber sind so aufgeführt,
daß für jedes Grab auf 50=100 Jahre dabei bemerkt werden kann, durch wen es
belegt ist, und wann. Auf ebenso viel Jahre lassen sich auch auf der
Gegenseite die Eigenthums=Veränderungen bemerken, wozu die Grund=Acten
jedoch in einer neben diesem Buch geführten Acten=Sammlung aufbewahrt
werden.
(In dieser Sammlung ist hauptsächlich auch das alte Protokoll enthalten
No.1). Alles Andere erklärt sich von selbst.
Schullehrer Sundermann
Kirchhofs=Buchführer von Oct. 1854 an
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Obige Notiz ist von mir wörtlich aus dem von Lehrer
Sundermann im Jahre 1855 angelegten neuen Lagerbuche hier übertragen. Da bis
jetzt noch viele Grabstellen nicht auf den richtigen Namen umgeschrieben
waren, so beschloß der Kirchenvorstand, das Kirchhofs-Register zu revidieren
und zugleich alle Eingenthümer öffentlich aufzufordern, ihre Eigenthums=Ansprüche
innerhalb einer festgesetzten Frist geltend zu machen. Es ist darauf ein
neues Register angefertigt worden, welches 8 Tage zur Einsicht ausgelegen
hat. Reklamationen sind dagegen nicht erhoben. Der Kirchenvorstand hat darauf
zwei neue Lagerbücher angeschafft und zugleich beschlossen, daß das eine
bei den betr. Küster, das andere im Kirchenschrank aufbewahrt werden soll.
Letzteres soll jedes Jahr nach dem vom Küster geführten Buche ergänzt
werden. Beide Bücher sind von mir angefertigt, und in denselben die in oben
erwähnten Register Verzeichneten als Eigenthümer der betr. Grabstellen
aufgeführt.
Westrhauderfehn H. Jhmels
Neujahr 1888. Kirhhofs-Buchführer von 1879 an
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Im Winter 1887/8 ist die Reihe Grabstellen No.23 angelegt, auch hat der
Kirchenvorstand in demselben Winter auf Kosten der Kirchenkasse die Reihe 1.A
anlegen lassen und dieselben in öffentlicher Auktion am 23. Jan 1888
meistbietend verkauft.
H. Jhmels
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