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Erster
Kirchendiener
Hier nun
auszugsweise einiges über die Dienstpflichten eines Kirchendieners um 1900: Ihm
oblag zunächst einmal die "Kirchendienerei , worunter man u.a. das Offnen
und Schließen der Kirchentüren beim Ein- und Ausgang der Kirchenbesucher zu
verstehen hat. Des
weiteren gehörte zu seinen Aufgaben das "Balgentreten", d.h. das
Treten des Orgelbalgs während der Gottsdienste nach Anweisung des Organisten. Zu allen
kirchlichen Anlässen und zu genau vorgeschriebenen Zeiten mußten die Glocken
geläutet werden. Rechtzeitig
vor Beginn jedes Gottesdienstes war die Kirche zu heizen, "so daß beim
Beginn des Gottesdienstes eine wohltuende Wärme den ganzen Raum der Kirche erfüllt",
so die Kirchenakten. Schließlich war dem Kirchendiener noch die Reinigung der
Kirche, das Reinhalten und Bearbeiten der Außenanlagen sowie das Grabgraben übertragen. Zum
Organisten der neuen Kirchengemeinde wurde am 13. Oktober 1889 der damalige
Ostrhauderfehntjer Hauptlehrer Ludwig B. Harms berufen (Oll Mester Harms). Die
Kirchenakten beschreiben seine Tätigkeit als "Gesangsbegleitung mit dem
Harmonium". Am 4.
Juli 1922 wurde der Organistendienst dem Hauptlehrer K. Heyen übertragen. |
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