Die Viehseuche in Holte
Rep 5, Nr. 1060.
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Allerdurchlauchtigster
Großmächtigster König,
allergnädigster
König und Herr Herr!
An
Jhro Königliche Majestät, Un- / sern Allergnädigsten König und Herrn /
berichten wier alleruntherthänigst, / daß /
Die Beamte Zu Stickhausen / berichten allerunterthänigst, / daß sich Zu
Holte Kirchspiels Rhaude / in hiesigem Oberl. District / eine andere Kranckheit
unter / dem Rindvieh offenbahret habe, / cum Registr. S. Litt: A.
d.
d. 6ten Dec: 1747
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<hs. Seite 4>
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Daß
Zu Holte Kirchspiels Rhaude / in hiesigem Oberl. District eine / andere Seuche
unter dem Rindvieh, / auch unter den Schweinen, sich ge= / äußert habe, und
desfalls eine / provisionale Amtgerichtliche Verfügung / bis auf anderweite
Allerhöchst / Königliche Verordnung gemachet / worden seÿ, gleich aus der
Anlage / sub Litt: A. des mehrern aller= / gnädigst Zu ersehen. Womit wier / in
allertiefster Erniedrigung p.
Verbleiben
Jhro
Königlichen Maÿst.
Unsers allergnädigsten Königs und Herr Herr
Stickhausen
d 6ten Decembr:
1747
allerunterthänigste
treue gehorsamste Diener
C.
de Lamy du Pont
Ortgiesen
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A. Registratur
von
Des
GerichtsDieners Christopher Ewen und
des
Vogts Ulrichs Sohns Relation
wegen
der Zu Holte sich offenbahrrenden
RindVieh Seuche.
Actum Stickhausen d 6ten Decembr: 1747.
Erschienen der GerichtsDiener Christopher Ewen / und des
Vogts Christopher Ulrichs Sohn Apcke / Christophers, und referirten, daß
besagter / Vogt nebst den beÿden GerichtsDienern / Christopher Ewen und Haine
Aÿels,
er= / haltener ordre Zu folge, sich gestrigen / Tages nach der Zu Holte sich
offenbahrenden / RindVieh Seuche genau erkundiget, / und erfahren hätten,
1)
Daß heute Vor Tage den 29ten Novembr: sich / eine Seuche an TeichRichter
Jann Harms / Zu Holte FaselSchwein, und folglich / beÿ seinem RindVieh geäußert
hätte.
2)
Daß ermeldter TeichRichter in besagter / Zeit Sieben Stück RindVieh,
darunter / ein Stück, so vorhin die dabvorige Seuche / schon gehabt, verlohren,
das Schwein / aber zu genesen anfienge, und daß / Harm Follers <Follrichs>
daselbst auch ein Schwein / an dieser Seuche eingebüßet, sonsten / aber noch
nirgends dergleichen Kranckheit / Zu Verspüren wäre.
3)
Daß nach aller Leute
Aussage, die jetzige / Kranckheit mit der vorigen Seuche nicht / übereinkäme,
sondern eine andere / wäre und darin bestünde, /
a)
Erstlich fienge das Vieh an Zu Zittern und Zu beben.
b)
Fienge der Hals inwendig und auswendig /
und der Kopf auch an Zu schwellen.
c)
Stürbe das Vieh in 2 a 3 Tagen plötzlich.
4)
Daß der TeichRichter kein fremdes, sondern /
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lauter
einländisches Vieh gehabt, mithin / aus fremden Landen nichts Zugekaufft / hätte
gleich alle seine Nachbahren / gesaget, dem GerichtsDr. Christopher Ewen / auch
bekannt wäre.
Übrigens hätten sie die ihnen anbefohlen / Anstallt in
Holte, und den angräntzenden / Dörfern vorgekehret, wegen unverweilter /
Verscharrung des verreckten Viehes außerhalb / Hauses, wegen Absonderung des
gesunden / Viehes von dem Krancken, und daß / diejenigen, beÿ welchen die
Seuche sich / geoffenbahret, sich Zu anderer Leute / Ställen, und Vieh nicht
nahen sollten. /
Denn hätten
sie auch die Anbindung / der Hunde, und Schüttung der Schweine / in Holte und
den benachbahrten Dörffern, / ingleichen daß sie sich der Hauser und / Stalle,
worin Vieh an der Seuche verreckt, / oder krank wäre, enthalten sollten, / von
Amtgerichtswegen befohlen.
Darauf ihnen mündliche ordre und / Jnstruction geworden, möglichst
Verhüten / Zu helffen, daß nicht mehrere Ställe / durch Verwahrlosung
angestecket, / und die Seuche nicht weiter ausgebreitet / würde, Vielmehr über
die Amtgerichtliche / provisionale Verfügung bis auf ander- / weite Allerhöchst
Königliche Verordnung / Zu halten, auch Vom fernerem Erfolg / jedesmahl anhero
Zu referiren.
In Fidem
Ortgiesen, Dr.
Amtmann
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