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Obligation von 22. Gl. 5. schf. haltend auf Wilcke Eickens
Zinsen 1 gl:1 sch. 5 w: Jch Endesunterschriebener Wilcke Eickens, in Holte wohnhafft, beken= ne für mich, meine Haus Fraue und Erben, daß ich vor einigen Jahren nach dem alten Armen-Buche <p1 vorne und p 1 hinten im Buche > empfangen habe erstlich die Summa von 10. Gülden, sodann die von meinem verstorbenen Bruder Jan Eickens unseren Armen vermachten 12. Gülden 5. schf.. Zusammen 22. Gl. 5. schf., sage ZweyundZwantzig Zehenschaffige Ostfriesische Gülden und fünf Schaff, wovon ich jährlich 1. Gl. 1. schf. 5.w. ordentliche Zinsen ge= be. Damit nun die Armen Versicherung haben mögen, so setze (ich) soviel von allen meinen Habseeligkeiten Zum Unterpfande, als Zur BeZahlung gedachter Summa und Renten im Fall der Mißzahlung nöthig seyn wird. Welches ich hiedurch ohne alle Heucheley mit mei= nes Nahmens eigenhändiger Unterschrifft bescheinige. Rhaude d. l.ten Maji. anno 1750. Wilken Aeiken Mein Handt Jo. Frid. Reil Past. als Gezeuge Diese vorstehende 22 Gl. 5 schf. sind durch Johann Wilken, des Wilke Eitjes Sohn, Maii 1772 wieder abgetragen und nach p. 109 u. 110 sofort wieder belegt worden. Rhaude d. 8 Maii 1772
J. B. Hagius. P.
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