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Was Napoleon angerichtet hat

Zivilehe seit 200 Jahren

(General-Anzeiger vom 29.4.1995)

Wer heute heiratet, muß sich zuerst vor dem Standesamt "trauen". Das war nicht immer so, gab es doch Jahrhunderte lang nur die kirchliche Trauung.

Es mußte Napoleon kommen, der 1792 die Zivilehe in Frankreich einführte und wenige Jahre später auch auf der linken Rheinseite in Preußen. Seit der Einführung der Standesämter in Preußen und spätestens mit dem Personenstandsgesetz von 1875 wurde die Zivilehe in ganz Preußen obligatorisch. Der offizielle Weg in die Ehe beginnt mit dem Aufgebot und dem persönlichen Erscheinen von Braut und Bräutigam auf dem Standesamt an seinem oder ihrem Wohnort. Vorausgesetzt, beide sind ledig, volljährig und haben die deutsche Staatsbürgerschaft, brauchen sie an Papieren: Geburts- oder Abstammungsurkunden (oder Familienbuchkopie). Aufenthaltsbescheinigungen vom Einwohnermeldeamt, gültige Pässe.

Die beiden Trauzeugen müssen volljährig sein, die deutsche Sprache beherrschen und sich per Paß ausweisen. - Die katholische Kirche verlangt für die Trauung ein frisch ausgestelltes Taufzeugnis sowie die Heiratsurkunde vom Standesamt. - In der evangelischen Kirche brauchen die Brautleute die Tauf- und die Konfirmationsbescheinigung und ebenfalls die standesamtliche Urkunde. - Heiraten die beiden in einer anderen Stadt, müssen sie in der fremden Kirche eine "Dimissoriale" vorlegen, eine Freistellung ihres Heimatpfarrers für die kirchliche Trauung am anderen Ort.                                                                                                                     -stp
 

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